B (Auto)

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  7. Teilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten
  8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besondereren Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  12. Sicherheit durch Weiterlernen
  13. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
  14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

A (Zweirad)

  1. Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
  2. Fahrphysik/Fahrtechnik
  3. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
  4. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren

In unserem WER MUSS WAS Dokument findest du alle Pflichtthemen

 

Telefonisch oder persönlich in der Fahrschule möglich.

Ob ihr zuerst die Theorie abschließt und euch dann zum Fahren anmeldet, oder schon vorher anfangen wollt, könnt ihr selbst entscheiden. Wir empfehlen, sich nach ca. 5-7x Theorieunterricht zum Fahren anzumelden.

Bei uns könnt ihr euren Fahrlehrer selbst wählen.

Die Bearbeitungszeit auf dem Landratsamt bzw. auf der Führerscheinstelle beträgt ca. 4-10 Wochen.

Den Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis erhaltet ihr bei der Anmeldung in unserer Fahrschule. Zur Antragstellung auf dem Rathaus benötigt ihr:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gültiger Ausweis

Persönlich in der Fahrschule.

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, Klasse B
  • Maximal 1 Punkt in Flensburg
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