B (Auto)
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Teilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besondereren Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- Sicherheit durch Weiterlernen
- Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
- Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
A (Zweirad)
- Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
- Fahrphysik/Fahrtechnik
- Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
- Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
In unserem WER MUSS WAS Dokument findest du alle Pflichtthemen
Telefonisch oder persönlich in der Fahrschule möglich.
Ob ihr zuerst die Theorie abschließt und euch dann zum Fahren anmeldet, oder schon vorher anfangen wollt, könnt ihr selbst entscheiden. Wir empfehlen, sich nach ca. 5-7x Theorieunterricht zum Fahren anzumelden.
Bei uns könnt ihr euren Fahrlehrer selbst wählen.
Die Bearbeitungszeit auf dem Landratsamt bzw. auf der Führerscheinstelle beträgt ca. 4-10 Wochen.
Den Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis erhaltet ihr bei der Anmeldung in unserer Fahrschule. Zur Antragstellung auf dem Rathaus benötigt ihr:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Kurs
- Gültiger Ausweis
Persönlich in der Fahrschule.
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, Klasse B
- Maximal 1 Punkt in Flensburg